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Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzinformation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) gilt für die Zentralstelle des Bundesministeriums, für das Österreichische Bundesheer (ÖBH) sowie für alle sonstigen Dienststellen des BMLV.
Diese Datenschutzinformation wird im Zusammenhang mit der konkreten Erhebung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Informationspflichten gemäß Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des § 43 des Datenschutzgesetzes (DSG) im allenfalls erforderlichen Ausmaß ergänzt oder konkretisiert.
Hinweis: Diese Datenschutzinformation wird regeläßig aktualisiert, es wird daher empfohlen, sich über die jeweils aktuelle Fassung zu informieren.
Letzte Aktualisierung: Juli 2023
Inhalt
- Verantwortlicher und Kontakt
- Grundsätzliches zur den dem BMLV zurechenbaren
Verarbeitungen personenbezogener Daten - Ihre Rechte
- Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten
- Automatische Entscheidungsfindung
- Herkunft personenbezogener Daten
- Datenverarbeitung zur Information über den Ressortbereich
- Datenverarbeitung zur Vollziehung wehrrechtlicher Bestimmungen
- Datenverarbeitung zur Personalverwaltung (soweit nicht bereits im Rahmen der Vollziehung wehrrechtlicher Bestimmungen umfasst)
- Datenverarbeitung im Rahmen von Vertragsverhältnissen (soweit nicht bereits im Rahmen einer Verarbeitung zur Personalverwaltung umfasst)
- Datenverarbeitung in Mitwirkung an der Vollziehung von Normen anderer Vollziehungsbereiche (fremdgesetzliche Normen)
1. VERANTWORTLICHER UND KONTAKT
Kontaktdaten:
Bundesministerin für Landesverteidigung
Generaldirektion Verteidigungspolitik
Direktion Kommunikation
Abteilung Presse
Roßauer Lände 1
1090 Wien
Kontaktformular
Datenschutzbeauftragter des BMLV
Bundesministerium für Landesverteidigung
Datenschutzbüro
Roßauer Lände 1
1090 Wien
E-Mail: datenschutz@bmlv.gv.at
2. GRUNDSÄTZLICHES ZUR DEN DEM BMLV ZURECHENBAREN
VERARBEITUNGEN PERSONEN BEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten werden verarbeitet,
- soweit dies zur Wahrnehmung von Aufgaben des ÖBH (Art. 79 Bundes-Verfassungsgesetz, § 2 Wehrgesetz 2001 [WG 2001] : militärische Landesverteidigung, Assistenzeinsätze, Auslandseinsätze, unmittelbare und allgemeine Einsatzvorbereitung, Abschlussmaßnahmen nach Beendigung eines Einsatzes) erforderlich ist, und
- soweit dies zur Wahrnehmung von Aufgaben, welche dem BMLV darüber hinaus übertragen sind (grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 1, Teil 1 und 2 der Anlage des Bundesministeriengesetzes 1986 [BMG] , darüber hinaus auch Vollziehungsmaßnahmen in Mitwirkung an der Vollziehung anderer Vollziehungsbereiche [fremdgesetzliche Normen]), erforderlich ist.
Im Wesentlichen erfolgen Verarbeitungen personenbezogener Daten dabei für die nachfolgend kategorisierten Zwecke:
- Informationsangebote über den Ressortbereich (Öffentlichkeitsarbeit)
- Vollziehung wehrrechtlicher Bestimmungen
- Personalverwaltung (soweit nicht bereits in Vollziehung wehrrechtlicher Bestimmungen enthalten) und Personalentwicklung
- Vertragsverhältnisse (soweit nicht im Rahmen der Personalverwaltung enthalten)
- Besorgung von Geschäften der finanziellen Ansprüche Zivildienstleistender
Einzelheiten zu Verarbeitungen zu diesen Zwecken sind den nachfolgenden Abschnitten 7 bis 10 zu entnehmen.
3. IHRE RECHTE
3.1. BETROFFENENRECHTE
Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der dem BMLV zuzurechnenden Verarbeitungen von Sie betreffenden personenbezogenen Daten grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Soweit solche Verarbeitungen nur auf der Grundlage Ihrer Einwilligung zulässig sind, können Sie erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit von auf der Grundlage Ihrer Einwilligung bereits erfolgten Verarbeitungen wird durch Ihren Widerruf aber nicht berährt.
Zur Bearbeitung Ihrer diesbezüglichen Anfragen und Anträge an das BMLV ist das
Bundesministerium für Landesverteidigung
Datenschutzbüro
Roßauer Lände 1
1090 Wien
E-Mail: datenschutz@bmlv.gv.at
zuständig.
3.2. BESCHWERDERECHT
Falls Sie der Meinung sind, dass eine dem BMLV zurechenbare Verarbeitung von Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts verstößt, können Sie bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde erheben.
Aufsichtsbehörde in Österreich ist die
Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Tel.: +43 1 521 522569
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
4. VERPFLICHTUNG ZUR BEREITSTELLUNG VON DATEN
Sofern die Bereitstellung von personenbezogenen Daten weder gesetzlich vorgeschrieben noch im Rahmen eines Vertrages erforderlich (und ggf. vereinbart) ist, sind Sie zur Bereitstellung personenbezogener Daten nicht verpflichtet.
Eine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten kommt insbesondere in Bezug auf Stellungspflichtige und Wehrpflichtige sowie darüber hinaus in Bezug auf Personen, die dem Ressort auf einer anderen als einer wehrrechtlichen Grundlage angehören oder die Aufnahme in das Ressort anstreben, in Frage.
4.1. WEHRPFLICHTIGE
Wehrpflichtige sind verpflichtet, den zuständigen Stellen des BMLV personenbezogene Daten bereitzustellen. Dies betrifft im Wesentlichen die im Rahmen der Erfassung und Stellung von Wehrpflichtigen sowie die im Rahmen der Leistung von Präsenz- und Ausbildungsdienst erforderlichen Daten. Das widerrechtliche Nichtbereitstellen dieser Daten kann (auch) mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.
4.2. PERSONALVERWALTUNG
Personen, welche dem BMLV auf einer anderen als einer wehrrechtlichen Grundlage angehören, sind verpflichtet, den zuständigen Stellen des BMLV ihre für die jeweilige Rechtsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Das widerrechtliche Nichtbereitstellen kann mit dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen mit Einschluss allfälliger disziplinarrechtlicher Folgen verbunden sein.
Die Aufnahme in ein Beschäftigungsverhältnis kann durch Nichtbereitstellen der erforderlichen personenbezogenen Daten verunmöglicht werden.
5. AUTOMATISCHE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Bei Verarbeitungen personenbezogener Daten für Zwecke des BMLV findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.
6. HERKUNFT PERSONENBEZOGENER DATEN
Für Zwecke des BMLV erforderliche personenbezogene Daten werden grundsätzlich direkt bei den betroffenen Personen erhoben (einschließlich der Erhebung im Wege von durch diese Personen verwendeten Geräten, z.B. beim Aufruf einer Webseite des Ressorts durch diese Personen).
Darüber hinaus werden dem BMLV personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durch andere Stellen (z.B. aus öffentlichen Registern, Zivildienstserviceagentur, Sozialversicherungsträger) übermittelt.
7. DATENVERARBEITUNG ZUR INFORMATION ÜBER DEN RESSORTBEREICH
Das BMLV informiert über Angelegenheiten seines Ressortbereichs grundsätzlich auf der Grundlage von Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2 BMG.
Zusätzlich kann es sich bei dieser Informationstätigkeit auch um eine Maßnahme im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 WG 2001 handeln.
Im Rahmen bestimmter Formen dieser Informationstätigkeit werden auch personenbezogene Daten verarbeitet. Im Folgenden werden die wesentlichsten Kategorien solcher Informationstätigkeiten dargestellt.
7.1 WEBSEITEN DES RESSORTS
Zweck: Für das Ausspielen von Webseiten ist aus technischen Gründen die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.
Personenbezogene Daten werden für die Funktionalität und Sicherheit der Webseite in Serverlogs protokolliert.
Kategorien (personenbezogener) Daten:
- IP-Adresse; Cookie-Werte (nur technisch notwendige Cookies);
- Anfragedetails und Zieladresse, Name abgerufener Dateien und übertragene Datenmengen, Datum und Uhrzeit des Abrufs, Meldung, ob der Abruf erfolgreich war, Bearbeitungsdauer, Useragent, SSL-Version, Referrer, verwendetes http-Protokoll, http-Methode.
Rechtsgrundlage: Das Ausspielen sowie die Funktionalität und Sicherheit von Webseiten dienen dem öffentlichen Interesse der Information über den Ressortbereich gemäß Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2 BMG (Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen). Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage und nach Maßgabe des Art. 6 DSGVO. In einigen Fällen handelt es sich bei dieser Informationstätigkeit auch um eine Maßnahme der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 WG 2001. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des § 55a WG 2001. (Wehrgesetz 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 146/2001 i.d.F. BGBl. I Nr. 207/2022.)
Empfängerkategorien: Der Aufruf von Informationen, welche von ressortfremden Anbietern ("Drittanbieter") bereitgestellt werden, über die Webseite des BMLV (z.B. Videos, Fotos, Kartenmaterial) erfordert aus technischen Gründen die Übermittlung personenbezogener Daten (insbesondere IP-Adresse) an diese Drittanbieter.
Speicherdauer: Serverlogs werden für einen Zeitraum von [14] Tagen gespeichert.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
Bei Aufruf von Inhalten auf den Webseiten des BMLV, welche durch ressortfremde Betreiber bereitgestellt werden (Inhalte von "Drittseiten", z.B. in die Webseite des BMLV eingebettete Videos), welche über Server in Drittländern ohne Angemessenheitsbeschluss bereitgestellt werden, stellt Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO die Rechtsgrundlage für die Übermittlung dar.
Sie können solche Inhalte auf Webseiten des BMLV daher nur aufrufen
- nachdem Sie über die damit grundsätzlich verbundenen Risiken informiert wurden und
- ausdrücklich in diese Datenübermittlung eingewilligt haben.
7.2. AKTIVE KONTAKTAUFNAHME MIT STELLEN DES BMLV
Zweck: Falls Sie mit Stellen des BMLV über Kontaktformulare, per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel Kontakt aufnehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, soweit das für die Bearbeitung Ihres jeweiligen Anliegens erforderlich ist (Hinweis: Für Anbringen im Personal- und Ergänzungswesen bestehen spezifische Datenschutzinformationen; siehe unten).
Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (grundsätzlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder beides; eventuell weitere Kontaktdaten wie Namen, Adresse); ggf. weitere Kategorien von Daten, die Sie im Rahmen Ihrer Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage: Sofern Sie Stellen des BMLV in Bezug auf allgemeine Informationen über das BMLV oder das Bundesheer kontaktieren, dient die Bearbeitung Ihres Anliegens dem öffentlichen Interesse der Information über den Ressortbereich gemäß Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2 BMG (Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen). Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage und nach Maßgabe des Art. 6 DSGVO.
Zusätzlich kann es sich bei der Bearbeitung Ihres Anliegens auch um eine Maßnahme der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 WG 2001 handeln. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des § 55a WG 2001.
Sofern Sie Stellen des BMLV mit Bezug auf einen möglichen Vertragsabschluss kontaktieren, stellt grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Rechtsgrundlage dar.
Sofern Sie Stellen des BMLV mit Bezug auf ein Verwaltungsverfahren kontaktieren, enthält grundsätzlich das jeweilige Gesetz, das dieses Verfahren regelt, auch die Rechtsgrundlagen für die im Zusammenhang damit zulässigen Verarbeitungen personenbezogener Daten.
Empfängerkategorien: Technologiedienstleister (falls ressortextern).
Speicherdauer: Bis Ihr Anliegen abschließend bearbeitet wurde.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Keine.
7.3. "NEWSLETTER"
Zweck: Die Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten ist eine notwendige Voraussetzung für die Zustellung eines "Newsletters". Kategorien personenbezogener Daten: Zumindest E-Mail-Adresse, optional auch Namen.
Rechtsgrundlage: Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu dieser Maßnahme der Information über den Ressortbereich gemäß Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2 BMG (Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen).
Empfängerkategorien: Keine.
Speicherdauer: Bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Keine.
7.4. NUTZUNGSANALYSE UND OPTIMIERUNG VON WEBSEITEN
Zweck: Unter der Voraussetzung Ihrer Einwilligung werden Ihre personenbezogenen Daten zur Auswertung der Besucherzahlen der Webseite, zur konkreten Nutzungsanalyse und zur inhaltlichen und visuellen Optimierung der Webseite verarbeitet. Dazu werden Cookies oder ähnliche Technologien eingesetzt (für Einzelheiten siehe Cookie-Banner sowie Cookie-Erklärung).
Kategorien personenbezogener Daten: Individuelle Cookie- und technische Spezifikationswerte.
Rechtsgrundlage: Einwilligung gemäß § 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) zum Setzen von Cookies und ähnlichen Technologien und § 2 Abs. 2 Z 1 WG 2001 (Auswertung als Maßnahme der Optimierung der Information über den Ressortbereich und allenfalls zusätzlich als Maßnahme der allgemeinen Einsatzvorbereitung).
Empfängerkategorien: Technologiedienstleister (falls extern), Meta (Facebook), Twitter.
Speicherdauer: Bis Sie ihre Einwilligung widerrufen, längstens jedoch [24] Monate nach Ihrem Webseitenbesuch.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Bei Cookies oder ähnlichen Technologien, welche über Server in Drittländern ohne Angemessenheitsbeschluss bereitgestellt oder ausgewertet werden, stellt Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO die Rechtsgrundlage für die Übermittlung dar.
7.5. INTERAKTION AUF ONLINE-PLATTFORMEN
Bei Interaktionen mit Auftritten des BMLV auf Online-Plattformen wie Instagram, Flickr, YouTube, Facebook, Twitter werden personenbezogene Daten durch die genannten Plattformen und teilweise durch Stellen des BMLV verarbeitet.
Zweck: Im Rahmen der Information über Angelegenheiten des Ressortbereichs bietet das BMLV Kontakt- und Informationsmöglichkeiten (auch) auf diesen Plattformen an, um über Aktivitäten und Aufgaben zu informieren und um diesbezügliche Anfragen oder Anliegen auch auf diesen Plattformen bearbeiten zu können.
Kategorien personenbezogener Daten: Seitens des BMLV werden grundsätzlich die Kontaktdaten der anfragenden Person verarbeitet.
Rechtsgrundlage: Diese Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt im Rahmen der Information über den Ressortbereich gemäß Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2 BMG. Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage und nach Maßgabe des Art. 6 DSGVO. In einigen Fällen handelt es sich bei dieser Informationstätigkeit auch um eine Maßnahme der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 WG 2001. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des § 55a WG 2001.
Empfängerkategorien: Die jeweilige Plattform.
Speicherdauer: Das BMLV verarbeitet Ihre Daten solange, bis Ihr Anliegen abschließend bearbeitet wurde.
Ihre von ressortexternen Plattformen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind durch diese zu löschen. Das BMLV hat darauf keinen Einfluss.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Das BMLV übermittelt keine personenbezogenen Daten in Drittländer. Bei Verwendung der genannten Plattformen erhält das BMLV jedoch regelmäßig personenbezogene Daten auch aus Drittländern.
Die seitens des BMLV genutzten Dienste wie Instagram, Flickr, YouTube, Facebook, Twitter verarbeiten personenbezogene Daten ihrer Nutzer (z.B. persönliche Informationen, IP-Adresse) und nutzen diese für durch die Betreiber dieser Dienste festgelegte Zwecke. Dies kann auch die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer zur Folge haben. Das BMLV hat darauf keinen Einfluss.
7.6. VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN IN PRINT- ODER ONLINEMEDIEN
Zweck: Im Rahmen der Information über Angelegenheiten des Ressortbereichs veröffentlichen Stellen des BMLV personenbezogene Daten in Print- und Onlineauftritten grundsätzlich nur nach Zustimmung der betroffenen Personen.
Kategorien personenbezogener Daten: Namen, Titel und akademische Grade, Dienstgrad, Fotos, Videos.
Rechtsgrundlage: Diese Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt im Rahmen der Information über den Ressortbereich gemäß Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2 BMG. Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage und nach Maßgabe des Art. 6 DSGVO. In einigen Fällen handelt es sich bei dieser Informationstätigkeit auch um eine Maßnahme der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 WG 2001. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des § 55a WG 2001.
Empfängerkategorien: Die Daten werden in Print- und/oder Onlinemedien des Ressorts veröffentlicht.
Speicherdauer: Im veröffentlichten Medium grundsätzlich unbegrenzt.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Keine.
8. DATENVERARBEITUNG ZUR VOLLZIEHUNG WEHRRECHTLICHER BESTIMMUNGEN
8.1. WEHRGESETZ 2001
Zweck: Personenbezogene Daten von Wehrpflichtigen und anderen Personen, die für eine Wehrdienstleistung in Betracht kommen, sowie von sonstigen Personen, deren Daten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens benötigt werden, werden verarbeitet, sofern dies zur Vollziehung des WG 2001 (insbesondere im Rahmen der Erfassung und Stellung aller Wehrpflichtigen und im Rahmen der Einberufung zum und der Leistung von Präsenzdienst und Ausbildungsdienst) erforderlich ist.
Kategorien personenbezogener Daten:
1. Grunddaten (Vor- und Familienname, Titel und akademische Grade, Familienstand, Geburtsdatum, Lichtbild, Geschlecht, Hauptwohnsitz, bereichsspezifische Personenkennzeichen - bPK, Kontaktdaten, Bankverbindungsdaten, Staatsbürgerschaften, Namen und Adresse der gesetzlichen Vertreter sowie nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person das Religionsbekenntnis) (nachfolgend "Grunddaten").
2. Gesundheitsdaten zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst oder der Dienstfähigkeit während der Leistung eines Wehrdienstes (nachfolgend "Gesundheitsdaten").
3. Daten über Ausbildung, Beruf und Fachkenntnisse, insbesondere Schul- und Berufsbildung, ausgeübter Beruf sowie zivile Kenntnisse und Fähigkeiten (nachfolgend "Ausbildungsdaten")
4. Daten über Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen und Wohnsituation, insbesondere Name und Adresse des Arbeitgebers, Art des Dienstverhältnisses bzw. der selbstständigen Erwerbstätigkeit, Brutto- und Nettoeinkommen, Wohnkosten, Unterkunftgeber, Unterhaltsberechtigte und mitversicherte Angehörige (nachfolgend "Finanzdaten").
5. Militärspezifische Daten, insbesondere Grundbuchnummer, Dienstgrad, militärische Berechtigungen und Befähigungen, Einteilung in der Einsatzorganisation, In- und ausländische Militärdienstzeiten, Beförderungen und Degradierungen, Daten über die Verlässlichkeit sowie verliehene Orden und Ehrenzeichen (nachfolgend "Militärdaten").
Rechtsgrundlage: § 55a WG 2001 und allenfalls § 5 Abs. 3 Zivildienstgesetz in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: (Jeweils sofern erforderlich) Medizinische Einrichtungen für die gesundheitliche Betreuung im Zusammenhang mit Präsenz- oder Ausbildungsdienst, parlamentarische Bundesheerkommission, Sozialversicherungsträger (Meldepflichten), Bezirksverwaltungsbehörden (Meldepflichten Suchtmittelmissbrauch), Zivildienstserviceagentur, sonstige Stellen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit dies für die Erfüllung gesetzlich normierter Aufgaben notwendig ist.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.2. MILITÄRBEFUGNISGESETZ
Zweck: Personenbezogene Daten werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Erfüllung einer Aufgabe oder zur Ausübung einer Befugnis nach dem MBG erforderlich sind (insbesondere: Schutz militärischer Rechtsgüter, Inanspruchnahme von Sachen im Rahmen eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung).
Kategorien personenbezogener Daten: Sofern im Einzelfall erforderlich: Grunddaten, Ausbildungsdaten, Finanzdaten, Militärdaten. Falls erforderlich, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Rechtsgrundlage: §§ 5a, 15 und 22 MBG in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.3. HEERESDISZIPLINARGESETZ 2014
Zweck: Personenbezogene Daten von Soldaten, von Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes, die einen höheren Dienstgrad als Rekrut führen, von Berufsmilitärpersonen des Ruhestandes sowie von sonstigen Personen, deren Daten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nach dem HDG 2014 benötigt werden, werden mit Einschluss von Daten über Verwaltungsstrafverfahren und Strafverfahren nach der Strafprozessordnung 1975 verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem HDG 2014 erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Sofern erforderlich: Grunddaten, Gesundheitsdaten, Ausbildungsdaten, Finanzdaten, Militärdaten, Daten über Verwaltungsstraf- und Strafverfahren sowie weitere Daten, welche für Disziplinarverfahren benötigt werden.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2 HDG 2014 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: (Jeweils sofern erforderlich) Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.4. HEERESGEBÜHRENGESETZ 2001
Zweck: Personenbezogene Daten von Anspruchsberechtigten nach dem HGG 2001 und von anderen Personen, deren Daten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nach dem HGG 2001 benötigt werden, werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem HGG 2001 (insbesondere in Bezug auf Bezüge, Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt, Partnerunterhalt, Entschädigung und Fortzahlung der Bezüge, Übergenuss, Härteausgleich, Kostenersatz, Stundung und Abstandnahme von Forderungen) erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten, Gesundheitsdaten, Ausbildungsdaten, Finanzdaten, Militärdaten, Daten über Wohnsituation, sonstige verfahrensrelevante Daten.
Rechtsgrundlage: 51 Abs. 2 HGG 2001 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: (Jeweils sofern erforderlich) Finanzamt, Sozialversicherungsträger und andere Stellen für die Zahlungsabwicklung (Banken, Sparkassen, etc.), zuständige Behörden und Dienststellen innerhalb des Vollziehungsbereiches des BMLV, Auftragsverarbeiter, Angehörige von Anspruchsberechtigten, sonstige inländische Behörden sowie Gerichte bei gesetzlicher Verpflichtung.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.5. AUSLANDSEINSATZGESETZ 2001
Zweck: Personenbezogene Daten von Soldaten, die nach § 1 Z 1 lit. a bis c des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) in das Ausland entsendet werden, werden zur Vollziehung des AuslEG 2001 verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem AuslEG 2001 erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten, Ausbildungsdaten, Finanzdaten, Militärdaten.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 AuslEG 2001 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: (Jeweils sofern erforderlich) Behörden und Stellen des Staates, in welchem eine Verwendung von Soldaten des Österreichischen Bundesheeres erfolgt.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Nach Maßgabe des § 40 DSG in Verbindung mit § 59 DSG, insbesondere an Behörden und Stellen des Staates, in welchem eine Verwendung von Soldaten des Österreichischen Bundesheeres erfolgt.
8.6. MILITÄRAUSZEICHNUNGSGESETZ 2002
Zweck: Personenbezogene Daten von Personen, die für eine militärische Auszeichnung in Betracht kommen oder denen eine militärische Auszeichnung verliehen wurde, werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem MAG 2002 erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten und Militärdaten.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 4 MAG 2002 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.7. VERWUNDETENMEDAILLENGESETZ
Zweck: Personenbezogene Daten von Personen, die für die Verleihung einer Verwundetenmedaille in Betracht kommen, werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem Verwundetenmedaillengesetz erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten und Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 2a Verwundetenmedaillengesetz in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.8. SPERRGEBIETSGESETZ 2002
Zweck: Personenbezogene Daten von Personen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Sperrgebietes oder mit der Gestattung zum Betreten, Befahren, Fotografieren, Filmen und einer zeichnerischen Darstellung eines Sperrgebietes werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem SperrGG 2002 erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 4 SperrGG 2002 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.9. MUNITIONSLAGERGESETZ 2003
Zweck: Personenbezogene Daten von Personen, deren Daten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nach dem MunLG 2003 benötigt werden, werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem MunLG 2003 erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 MunLG 2003 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
8.10. TRUPPENAUFENTHALTSGESETZ
Zweck: Personenbezogene Daten des militärischen und zivilen Personals fremder Truppen werden im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt auf österreichischem Hoheitsgebiet verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufgabenerfüllung nach dem TrAufG erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten.
Rechtsgrundlage: § 5a Abs. 1 TrAufG in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
9. DATENVERARBEITUNG ZUR PERSONALVERWALTUNG (SOWEIT NICHT BEREITS IM RAHMEN DER VOLLZIEHUNG WEHRRECHTLICHER BESTIMMUNGEN UMFASST)
Zweck: (Personalverwaltung, insbesondere auch Personalgewinnung und -anwerbung) Personenbezogene Daten von Personen, die dem BMLV auf der Grundlage eines Dienstverhältnisses oder eines Ausbildungsverhältnisses oder eines freien Dienstverhältnisses zum Bund angehören, oder in einem Dienstverhältnis zu einem Dritten stehen, wobei der Dienstnehmer dem BMLV zur Dienstleistung überlassen wird, oder in einem Lehrauftragsverhältnis gemäß dem Lehrbeauftragtengesetz stehen, gestanden sind oder die Aufnahme in ein solches Rechtsverhältnis anstreben, werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten zur Aufrechterhaltung oder zum Funktionieren der Administration des öffentlichen Dienstes, oder zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen oder der Geltendmachung der Rechte, die sich aus den dienstrechtlichen, arbeits- und sozialrechtlichen, haushaltsrechtlichen, besoldungsrechtlichen, pensionsrechtlichen, organisationsbezogenen, ausbildungsbezogenen oder sonstigen mit dem Rechtsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vorschriften ergeben, erforderlich sind.
Kategorien personenbezogener Daten: Dienstrechtliche, arbeits- und sozialrechtliche, haushaltsrechtliche, besoldungsrechtliche, pensionsrechtliche, organisationsbezogene, ausbildungsbezogene und sonstige mit dem Rechtsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten.
Rechtsgrundlage: § 280 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit den jeweiligen materiellrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.
Empfängerkategorien: Stellen, welche die jeweiligen personenbezogenen Daten nach Maßgabe des § 280 Abs. 2 BDG 1979 benötigen, insbesondere Sozialversicherungsträger, Finanzamt Österreich, andere Bundesministerien.
Speicherdauer: Gemäß § 280a BDG 1979.
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
10. DATENVERARBEITUNG IM RAHMEN VON VERTRAGSVERHÄLTNISSEN (SOWEIT NICHT BEREITS IM RAHMEN EINER VERARBEITUNG ZUR PERSONALVERWALTUNG UMFASST)
Zweck: Personenbezogene Daten werden verarbeitet, sofern die jeweiligen Daten im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss, oder der Erfüllung von Verträgen (welche nicht mit einem bestehenden, angestrebten oder ehemals bestehenden Beschäftigungsverhältnis in Beziehung stehen) erforderlich sind (insbesondere Vertragspartner, Mitarbeiter von Vertragspartnern und von Subunternehmern von Vertragspartnern).
Kategorien personenbezogener Daten: Namen, akademische Titel, Kontaktdaten, weitere Kategorien von Daten falls dies im Einzelfall konkret erforderlich ist.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Empfängerkategorien: Grundsätzlich keine.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
11. DATENVERARBEITUNG IN MITWIRKUNG AN DER VOLLZIEHUNG VON NORMEN ANDERER VOLLZIEHUNGSBEREICHE (FREMDGESETZLICHE NORMEN)
11.1. DATENVERARBEITUNG IN VOLLZIEHUNG DES ZIVILDIENSTGESETZES
Zweck: Soweit die Besorgung von Geschäften der finanziellen Ansprüche Zivildienstleistender durch dem für die Belange der militärischen Landesverteidigung zuständigen Bundesminister nachgeordnete und außerhalb der Heeresorganisation stehende Dienststellen erfolgt, werden personenbezogene Daten von Zivildienstpflichtigen durch diese Dienststellen verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlich ist.
Kategorien personenbezogener Daten: Grunddaten, Finanzdaten, Daten über Wohnsituation, sonstige verfahrensrelevante Daten. Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 2 HGG 2001 in Verbindung mit §§ 34, 34b ZDG.
Empfängerkategorien: (Jeweils sofern erforderlich) Finanzamt, Sozialversicherungsträger und andere Stellen für die Zahlungsabwicklung (Banken, Sparkassen, etc.) Auftragsverarbeiter, Angehörige von Anspruchsberechtigten, Zivildienstserviceagentur, sonstige inländische Behörden sowie Gerichte bei gesetzlicher Verpflichtung.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (§ 37 DSG).
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer: Grundsätzlich keine.
11.2 DATENVERARBEITUNG IN VOLLZIEHUNG ANDERER FREMDGESETZLICHER NORMEN
Zweck: In Wahrnehmung von Vollziehungsaufgaben auf der Grundlage und nach Maßgabe anderer fremdgesetzlicher Normen werden personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung dieser Aufgaben zulässig und erforderlich ist.
Kategorien personenbezogener Daten: Nach Maßgabe der jeweiligen Materiengesetze.
Rechtsgrundlage: Die jeweiligen Materiengesetze (z.B. Führerscheingesetz, Militärberufsförderungsgesetz 2004, Auslandszulagen- und Hilfeleistungsgesetz).
Empfängerkategorien: (Jeweils sofern erforderlich) Gemäß dem jeweiligen Materiengesetz.
Speicherdauer: Grundsätzlich solange die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind (Art. 5 DSGVO, § 37 DSG).
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