Nachgefragt
Es braucht dafür drei Dinge:
- Pflichtschulabschluss
- österreichische Staatsbürgerschaft und
- ein Mindestalter von 17 Jahren (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
Ja, das ist möglich. Entweder in einer zivilen Funktion als Vertragsbediensteter oder als Lehrling.
Die Normalarbeitszeit als Soldat und Soldatin sind 41 Stunden, während der Ausbildung erfolgt aber eine pauschalierte Abdeckung für 50 Stunden. Urlaubsanspruch besteht ab dem siebten Monat in der Dauer von fünf Wochen jährlich.
Ja, die Auswahl der Waffengattung und des Dienstortes ist prinzipiell möglich. Allerdings werden nicht an allen Standorten alle Berufe angeboten - Panzersoldatinnen und Panzersoldaten für den Kampfpanzer werden beispielsweise nur beim Panzerbataillon 14 in Wels gebraucht.
Piercings und andere abnehmbare Körpermodifikationen, die über der Uniform sichtbar sind (beispielsweise am Kopf oder im Mundinnenraum), müssen abgenommen werden, Tattoos dürfen getragen werden - sofern es sich um keine rassistischen oder rechtsradikalen Motive handelt.
Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Die Haare sollen gepflegt sein, dürfen den Kragen der Uniform nicht berühren und die Stirn sowie die Ohren nicht bedecken. Für Soldatinnen gilt: Die Haare dürfen die Augen nicht bedecken, lange Haare müssen hochgesteckt oder als Zopf getragen werden.
Soldatinnen und Soldaten, die eine Eignungsprüfung machen und in eine Berufslaufbahn als Soldatin und Soldat einsteigen, erhalten in den ersten sechs Monaten im Ausbildungsdienst rund 1.250 Euro netto monatlich. Als Unteroffizier sind es dann bereits rund 2.400 Euro brutto, als Offizier rund 2.750 Euro brutto und im Auslandseinsatz sind es sogar 4.600 Euro brutto. Dazu kommen bei Anspruchsberechtigten Wohnkostenbeihilfe und Familienbeihilfe. Zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vertragsbedienstete) werden in ihrem Beruf angestellt und gemäß Gehaltsschema entlohnt, Lehrlinge erhalten die übliche Lehrlingsentschädigung.
Ja! Die Nutzung ist allerdings nur in Pausen oder außerhalb der Dienstzeit gestattet.
In Kasernen gibt es natürlich eigene Unterkünfte und eigene Sanitäranlagen für Soldatinnen. Bei Übungen und Verlegungen kann es in Ausnahmefällen zu einer gemischten Unterbringung kommen.
Für eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ist ein Auslandseinsatz Voraussetzung - aber natürlich ist die Teilnahme prinzipiell freiwillig.
Mann und Frau erhalten beim Bundesheer eine umfassende Führungsausbildung und die Möglichkeit, im Dienst Sport zu betreiben. Weitere Vorteile sind die günstige Nutzung von Seminarzentren und Wohnheimen in ganz Österreich (für Urlaube auch mit der Familie) sowie umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote (beispielsweise Fremdsprachen, EDV, Führungsmethodik,...)