Der Fachdienst umfasst die Entlohnungspruppe v3. Dabei unterscheiden sich die Vertragsbediensteten der allgemeinen Verwaltung (v3) und jene des handwerklichen Dienstes (h1) in ihren Aufgaben und Qualifikationen. Während im Bereich der allgemeinen Verwaltung ein abgeschlossener Lehrberuf Voraussetzung ist, wird im handwerklichen Dienst eine Meisterprüfung, wie beispielsweise die eines Werkstattmeisters, verlangt.
In der allgemeinen Verwaltung werden die Mitarbeiter häufig als Sachbearbeiter bezeichnet. Sie arbeiten in Bereichen wie Personalwesen, Budgetverwaltung, Materialerhaltung, Öffentlichkeitsarbeit oder Gesundheitswesen.
Im handwerklichen Dienst gibt es hingegen spezialisierte Berufsbezeichnungen wie Prüfmeister, Sattler, Schneider oder Tischler, abhängig von ihrer jeweiligen Fachrichtung.