Der Fachdienst umfasst die Entlohnungspruppe v3 und h1. Dabei unterscheiden sich die Vertragsbediensteten der allgemeinen Verwaltung (v3) und jene des handwerklichen Dienstes (h1) in ihren Aufgaben und Qualifikationen. Während im Bereich der allgemeinen Verwaltung ein abgeschlossener Lehrberuf oder bestimmte Qualifikationen je nach Arbeitsplatz Voraussetzung wird, wird im handwerklichen Dienst eine Meisterprüfung, wie beispielsweise die eines Werkstattmeisters, verlangt.
In der allgemeinen Verwaltung werden die Mitarbeiter häufig als Sachbearbeiter bezeichnet. Sie arbeiten in Bereichen wie Budgetverwaltung, Bekleidung, Materialerhaltung, Vewertung und Entsorgung oder Gesundheitswesen.
Im handwerklichen Dienst gibt es hingegen spezialisierte Berufsbezeichnungen wie Prüfmeister in der jeweiligen facheinschlägigen Verwendung, Sattler, Schneider, Tischler oder Werkstattleiter.