Der Fachdienst umfasst die Verwendungsgruppe A3 die sich wiederum in die Entlohnungsgruppen v3 und h1 teilt. Dabei unterscheiden sich die Vertragsbediensteten der allgemeinen Verwaltung (v3) und jene des handwerklichen Dienstes (h1) in ihren Aufgaben und Qualifikationen. Während im Bereich der allgemeinen Verwaltung ein abgeschlossener Lehrberuf Voraussetzung ist, wird im handwerklichen Dienst eine Meisterprüfung, wie beispielsweise die eines Werkstattmeisters, verlangt.
In der allgemeinen Verwaltung werden die Mitarbeiter häufig als Sachbearbeiter bezeichnet. Sie arbeiten in Bereichen wie Personalwesen, Budgetverwaltung, Materialerhaltung, Öffentlichkeitsarbeit oder Gesundheitswesen.
Im handwerklichen Dienst gibt es hingegen spezialisierte Berufsbezeichnungen wie Prüfmeister, Sattler, Schneider oder Tischler, abhängig von ihrer jeweiligen Fachrichtung.