Diese Arbeitsplätze entsprechen der Entlohnungsgruppe v2. Für die Erfüllung von Aufgaben und Tätigkeiten des gehobenen Dienstes ist eine Reifeprüfung (klassische Matura) Voraussetzung. Gleichwertig dazu sind die Berufsreifeprüfung, ein Lehrabschluss mit einer mindestens zweijährigen Ausbildung an einer Fachakademie oder eine Studienberechtigungsprüfung. Die Berufsreifeprüfung kann auch durch bestimmte Abschlüsse an Fachakademien oder Werkmeisterschulen ersetzt werden.
Beispiele für konkrete Arbeitsplätze sind: Analytiker, Bauaufsichtsleiter, Archivar, oder Fachleute für den Bereich Medien, Besoldung, Maschinenbau und Restaurierung.