Diese Arbeitsplätze entsprechen der Entlohnungsgruppe v1. Für die Erfüllung von Aufgaben und Tätigkeiten des höheren Dienstes ist eine akademische Ausbildung Voraussetzung. Das ist entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium – also mindestens einen Master, ein Diplom oder einen Doktortitel.
Typische Einstiegspositionen im höheren Dienst sind Referentenstellen: Jurist, Arbeitsmediziner, klinischer Psychologe, Physiker, Chemiker, Biologe oder Dolmetscher sind nur einige der Jobmöglichkeiten in dieser Verwendungsgruppe. Auch Ärzte, die neben ihrem Hochschulabschluss die Berechtigung zur eigenständigen Praxis haben, zählen dazu.